In Kürze
Das Meldeverfahren regelt, welche Ereignisse im Beschäftigungsverhältnis Arbeitgeber an die Sozialversicherung melden müssen. Die gesetzliche Grundlage bildet die Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV), die seit dem 1. Januar 1999 gilt.
Definition
Arbeitgeber sind verpflichtet, bestimmte Sachverhalte rund um das Beschäftigungsverhältnis ihrer Mitarbeiter an die zuständigen Sozialversicherungsträger zu melden. Dazu gehören zum Beispiel die Anmeldung bei Beginn einer Beschäftigung, die Abmeldung bei deren Ende sowie Änderungsmeldungen bei bestimmten Ereignissen.
Die DEÜV legt fest, welche Meldungen in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt abzugeben sind. Sie gilt grundsätzlich für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten — also für Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung versichert sind.
Für besondere Beschäftigungsformen wie Mini-Jobs gelten teilweise eigene Regelungen innerhalb des Meldeverfahrens. Auch die Fristen, innerhalb derer Meldungen eingereicht werden müssen, sind gesetzlich vorgegeben.