In Kürze
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten zur Sozialversicherung zu melden. Je nach Art der Beschäftigung gibt es unterschiedliche zuständige Stellen.
Definition
Meldungen zur Sozialversicherung sind Pflichtmitteilungen, die Arbeitgeber für ihre Beschäftigten abgeben müssen. Sie dienen dazu, Beschäftigungsverhältnisse bei den zuständigen Stellen zu erfassen und die Grundlage für Sozialversicherungsleistungen zu schaffen.
Für reguläre Beschäftigungen sind die Meldungen an die zuständige Einzugsstelle zu richten. Das ist in der Regel die Krankenkasse des Arbeitnehmers.
Für geringfügige Beschäftigungen – also Minijobs – erfolgen die Meldungen an die Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.