In Kürze
Mitverschulden beschreibt die rechtliche Berücksichtigung eines eigenen Beitrags zum entstandenen Schaden. Es beeinflusst den Umfang und die Durchsetzbarkeit von Schadensersatzansprüchen.
Definition
Mitverschulden ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die rechtlich relevante Mitwirkung der geschädigten Person an Entstehung oder Umfang eines Schadens.
Mitverschulden liegt vor, wenn ein eigenes pflichtwidriges Verhalten ursächlich zur Schadensverwirklichung beigetragen hat. Maßgeblich ist eine objektive Abwägung der Verursachungsbeiträge beider Seiten nach den Umständen des Einzelfalls.
Zu berücksichtigen sind insbesondere Vorhersehbarkeit, Vermeidbarkeit und Gewicht des jeweiligen Fehlverhaltens.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 254 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Eine gesetzliche Verpflichtung zur vollständigen Schadensvermeidung besteht nicht.
Abzugrenzen ist Mitverschulden von der alleinigen Haftung des Schädigers ohne Mitwirkung des Geschädigten.
In der Praxis beeinflusst Mitverschulden die Haftungsquote bei Personen- und Vermögensschäden im Arbeitsverhältnis.