Meldeverfahren - SV-Meldeportal

In Kürze

Das SV-Meldeportal ist eine webbasierte Ausfüllhilfe, die Arbeitgebern ermöglicht, Meldungen, Beitragsnachweise und Bescheinigungen elektronisch an die Sozialversicherungsträger zu übermitteln. Es ist gesetzlich in § 95a SGB IV verankert.

Definition

Das SV-Meldeportal ist eine frei zugängliche, browserbasierte Webanwendung für Arbeitgeber. Sie kann auf PC, Laptop, Smartphone und Tablet genutzt werden. Arbeitgeber können damit Meldungen zur Sozialversicherung, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge elektronisch einreichen.

§ 95a SGB IV verpflichtet die Sozialversicherungsträger, eine solche systemgeprüfte Ausfüllhilfe dauerhaft bereitzustellen. Damit ist das Verfahren gesetzlich abgesichert.

Das Portal bietet einen Online-Datenspeicher, in dem Arbeitgeberdaten bis zu fünf Jahre gespeichert werden. Besonders für Kleinstarbeitgeber mit bis zu zehn Beschäftigten ist dies gedacht, damit Meldedaten zentral und sicher vorgehalten werden können – auch für spätere Betriebsprüfungen.

Eine Personalverwaltung mit Historienführung ermöglicht es, Basisdaten der Beschäftigten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Versicherungsnummer) unter der Betriebsnummer zu erfassen. Meldedaten werden automatisch den jeweiligen Zeiträumen zugeordnet.

Arbeitgeber mit mehreren Betriebsnummern oder Dienstleister, die für mehrere Arbeitgeber tätig sind, können eine Mandantenverwaltung nutzen. Ein Arbeitgeber kann dabei für einen bestimmten Zeitraum ein Mandat an eine andere Stelle übertragen – die Daten bleiben aber stets der eigenen Betriebsnummer zugeordnet.

Für die Nutzung ist eine Registrierung mit einem ELSTER-Unternehmenszertifikat erforderlich. Seit 2024 ist für bestimmte Nutzergruppen – etwa ausländische Unternehmen oder Personen, die ausschließlich A1-Bescheinigungen beantragen – auch ein BundID-Konto möglich.

Seit dem 1. Januar 2025 ist die Nutzung des SV-Meldeportals kostenpflichtig. Ausgenommen von der Gebühr sind Selbstständige, die das Portal ausschließlich für A1-Anträge nutzen, sowie Nutzer, die lediglich Zahlstellennummern oder gesonderte Absendernummern beantragen.

Das Portal wird laufend erweitert. Zu den neueren Funktionen gehören unter anderem:

  • A1-Bescheinigungen für Grenzgänger und Personen, die in mehreren EU-Mitgliedsstaaten tätig sind
  • eAU-Verfahren mit Integration von Vorsorge- und Reha-Zeiten (ab 1. Januar 2025)
  • Datenaustausch zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung (ab 1. Juli 2025), u. a. Anfragen zur Elterneigenschaft und Kinderzahl
  • Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigungen an die Bundesagentur für Arbeit (ab 1. Juli 2025)