In Kürze
Midijob bezeichnet eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit reduziertem Arbeitnehmerbeitrag im gesetzlich definierten Entgeltbereich. Er ordnet Arbeitsverhältnisse zwischen geringfügiger und regulärer Beschäftigung systematisch ein.
Definition
Ein Midijob ist ein arbeitsrechtliches Instrument, das ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis mit Arbeitsentgelt im gesetzlich bestimmten Übergangsbereich beschreibt. Er erfasst Tätigkeiten oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze und unterhalb der regulären Vollbeitragspflicht.
Ein Midijob liegt vor, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt innerhalb der gesetzlich festgelegten Entgeltspanne liegt. Maßgeblich ist das vorausschauend ermittelte regelmäßige Arbeitsentgelt, einschließlich laufender und einmaliger Zahlungen.
Die Beschäftigung unterliegt der Sozialversicherungspflicht mit einem abgesenkten Arbeitnehmerbeitrag, der nach einer gesetzlichen Berechnungsformel ermittelt wird. Der Arbeitgeber trägt die vollen Beitragsanteile aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt.
Rechtsgrundlage ist:
- § 20 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV)
Der Midijob begründet keinen eigenständigen arbeitsrechtlichen Status außerhalb eines normalen Arbeitsverhältnisses. Er ist von der geringfügigen Beschäftigung mit Versicherungsfreiheit abzugrenzen.
Der Midijob ist arbeitsrechtlich für Entgeltabrechnung, Beitragslast und Versicherungszuordnung relevant.