In Kürze
Ein Modellvorhaben ist ein zeitlich begrenztes Erprobungsprojekt gesetzlicher Krankenkassen, mit dem neue oder weiterentwickelte Versorgungsleistungen getestet werden. Ziel ist es, die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung zu verbessern.
Definition
Gesetzliche Krankenkassen dürfen Modellvorhaben durchführen, um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weiterzuentwickeln. Voraussetzung ist, dass bereits tragfähiges Erkenntnismaterial vorliegt, das einen Nutzen für die Versorgung der Versicherten erwarten lässt.
Modellvorhaben dürfen nicht dazu genutzt werden, Leistungen zu erproben, deren Nutzen und Risiken noch gar nicht eingeschätzt werden können. Leistungen, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ausdrücklich abgelehnt hat, sind ebenfalls ausgeschlossen.
Ein wichtiges Prinzip ist die Beitragssatzstabilität: Mehrkosten eines Modellvorhabens müssen durch Einsparungen ausgeglichen werden. Entstehen sogar Überschüsse, können diese an die Versicherten weitergegeben werden.
Modellvorhaben gibt es in verschiedenen Bereichen:
- Weiterentwicklung der Versorgung – Krankenkassen können neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden erproben, sofern ausreichendes Erkenntnismaterial vorliegt.
- Nichtärztliche Verordnung (§ 63 Abs. 3c SGB V) – Qualifizierte Pflegefachkräfte dürfen im Rahmen eines Modellvorhabens bestimmte Hilfsmittel verordnen und häusliche Krankenpflege mitgestalten.
- Prävention – Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherungsträger können gemeinsam Modellvorhaben zur Gesundheitsförderung durchführen, in der Regel befristet auf fünf Jahre.
- Arzneimittelversorgung (§ 64a, § 132j Abs. 1 SGB V) – Kassenärztliche Vereinigungen und Apotheker können gemeinsam mit Krankenkassen Modellvorhaben zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung vereinbaren, etwa zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken.
- Besondere Therapieeinrichtungen (§ 65d SGB V) – Der GKV-Spitzenverband fördert im Rahmen von Modellvorhaben Leistungserbringer, die Patienten mit pädophilen Sexualstörungen freiwillig behandeln.
Wichtig für Versicherte: Ein Modellvorhaben darf die freie Wahl des Leistungserbringers nicht einschränken, ohne dass dafür eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage besteht.