In Kürze
Eine Nennwertaktie ist eine Aktie mit festem, gesetzlich bestimmten Geldbetrag. Sie weist den rechnerischen Anteil am Grundkapital aus.
Definition
Nennwertaktie ist ein gesellschaftsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet eine Aktie, die auf einen festen Geldbetrag als rechnerischen Anteil am Grundkapital lautet.
Eine Nennwertaktie liegt vor, wenn der aufgedruckte Betrag den Anteil des Aktionärs am Grundkapital bestimmt. Voraussetzung ist, dass der Nennbetrag mindestens einen Euro beträgt und auf volle Euro lautet.
Der Gesamtbetrag aller ausgegebenen Aktien entspricht dem im Handelsregister eingetragenen Grundkapital. Die Ausgabeform ist gesetzlich zwingend vorgegeben und alternativlos zur Stückaktie ausgestaltet.
Rechtsgrundlage ist insbesondere:
- § 8 Absatz 2 Aktiengesetz (AktG)
Dieser legt den Mindestnennbetrag und die Ausgestaltung verbindlich fest. Der Nennbetrag bestimmt weder den Marktwert noch den Börsenkurs der Aktie.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Ausgabe von Nennwertaktien besteht nicht.
Abzugrenzen ist die Nennwertaktie von der Stückaktie, bei der kein fester Geldbetrag ausgewiesen wird.
In der Praxis dient die Nennwertaktie der formalen Strukturierung des Grundkapitals und der Kapitalrechnung.