In Kürze
Der Personalaufwand umfasst alle Kosten, die einem Unternehmen durch den Einsatz von Beschäftigten entstehen. Er setzt sich aus direkten Kosten wie Löhnen und Gehältern sowie indirekten Kosten wie Sozialabgaben zusammen.
Definition
Zum Personalaufwand zählen alle Ausgaben, die durch die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern anfallen — also für Arbeiter, Angestellte, Führungskräfte, Auszubildende, Praktikanten und weitere Beschäftigte. Nicht dazu gehört der sogenannte kalkulatorische Unternehmerlohn, den Einzelunternehmer für sich selbst ansetzen.
Der Personalaufwand gliedert sich in zwei Bereiche:
- Direkter Personalaufwand: Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen — also das, was Beschäftigte unmittelbar erhalten.
- Indirekter Personalaufwand (Personalnebenkosten): Alle zusätzlichen Leistungen des Unternehmens, zum Beispiel Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung oder Aufwendungen für die Altersversorgung.
Unternehmen, bei denen der Personalaufwand mehr als 50 % der Gesamtkosten ausmacht, gelten als personalintensiv.
Zur Einschätzung der Personalkosten werden zwei wichtige Kennzahlen genutzt: Die Personalaufwandsquote zeigt, wie viel Prozent der Gesamtleistung auf den Personalaufwand entfallen. Der durchschnittliche Personalaufwand je Mitarbeiter ergibt sich, indem man den gesamten Personalaufwand durch die Anzahl der Beschäftigten teilt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren ist der Personalaufwand gesetzlich vorgeschrieben unter Punkt 6 auszuweisen. Dabei müssen Löhne und Gehälter sowie soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung getrennt dargestellt werden — geregelt in § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB.