Personalintensität

In Kürze

Die Personalintensität ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl zur Kostenstruktur eines Unternehmens. Sie setzt den Personalaufwand ins Verhältnis zur betrieblichen Gesamtleistung.

Definition

Die Personalintensität ist ein arbeitsrechtlich relevanter betriebswirtschaftlicher Begriff zur Analyse der Kostenstruktur eines Unternehmens. Sie beschreibt das Verhältnis der gesamten Personalaufwendungen zur erzielten Gesamtleistung innerhalb eines Abrechnungszeitraums.

Die Personalintensität liegt vor, wenn Personalaufwendungen rechnerisch zu Umsatzerlösen und leistungsbezogenen Ertragsgrößen in Beziehung gesetzt werden.

Voraussetzung ist die Ermittlung der Personalaufwendungen aus der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der maßgeblichen Gesamtleistung.

Zu den Personalaufwendungen zählen insbesondere:

  • Löhne
  • Gehälter
  • arbeitgeberseitige Sozialkosten

Rechtlich wird die Personalintensität nicht eigenständig normiert, sondern ergibt sich aus handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorgaben nach dem Handelsgesetzbuch (HGB).

Sie begründet keinen arbeitsrechtlichen Anspruch auf personelle Maßnahmen oder Kostensenkungen.

Abzugrenzen ist die Personalintensität von der Kapitalintensität als komplementärer Strukturkennzahl.

In der betrieblichen Praxis dient sie der Bewertung des Personalkostenanteils im Vergleich zur betrieblichen Leistungserstellung.