Personalinformationssystem

In Kürze

Ein Personalinformationssystem erfasst, verknüpft und wertet Mitarbeiterdaten aus — von der Lohnabrechnung bis zur Personalplanung. Der Betriebsrat hat dabei wichtige Mitbestimmungsrechte.

Definition

Ein Personalinformationssystem entstand aus der Weiterentwicklung klassischer Personalakten und manueller Lohnabrechnungen. Es selektiert und wertet entscheidungsrelevante Daten aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie ergänzenden Dateneingaben aus.

Die Grundlage bilden Personaldatenbanken, in denen verschiedene Arten von Daten gespeichert werden. Dabei unterscheidet man zwei Systemtypen:

  • Administrative Systeme — decken rechtliche und betriebliche Anforderungen der Lohn- und Gehaltsabrechnung ab.
  • Dispositive Systeme — unterstützen die gesamte Personalplanung und den Personaleinsatz.

Neben reinen Stammdaten werden auch Leistungsdaten einzelner Mitarbeiter oder Mitarbeitergruppen erfasst und ausgewertet. Je mehr Daten zusammenfließen, desto umfassender ist das Bild, das das System über die Belegschaft liefert.

Weil für jeden Mitarbeiter aufgrund von weit über hundert Gesetzen und Verordnungen mehr als zweihundert Einzelangaben geführt werden müssen, sind solche Systeme heute auch in Kleinbetrieben verbreitet.

Mitbestimmung des Betriebsrats: Werden Leistungs- oder Verhaltensdaten von Arbeitnehmern mithilfe technischer Einrichtungen überwacht oder ausgewertet, greift das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Das gilt zum Beispiel auch bei technischer Kontrolle der Pünktlichkeit. Der Betriebsrat muss der Einführung und Nutzung solcher Systeme zustimmen, sofern keine abweichenden gesetzlichen oder tariflichen Regelungen bestehen.