In Kürze
Prämienlohn verbindet ein festes Grundentgelt mit einer leistungsabhängigen Prämie. Die Vergütung knüpft an vorher festgelegte Leistungsgrößen an.
Definition
Prämienlohn ist ein arbeitsrechtliches Modell der leistungsbezogenen Vergütung. Es kombiniert ein festes Grundentgelt mit einer variablen Prämie für Mehrleistung.
Der Prämienlohn liegt vor, wenn messbare Leistungsgrößen festgelegt sind und eine Bezugsleistung definiert ist. Die Prämienhöhe ergibt sich aus dem Verhältnis individueller oder kollektiver Leistung zur Bezugsleistung.
Rechtsgrundlage der Ausgestaltung kann insbesondere sein:
- § 87 Absatz 1 Nummer 10 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung des Prämienlohns besteht nicht im Betrieb generell.
Abzugrenzen ist der Prämienlohn vom Akkordlohn, der ausschließlich an der Arbeitsmenge anknüpft. Ein eigenständiger Anspruch auf bestimmte Zielwerte oder Auszahlungsbeträge wird dadurch nicht begründet.
In der Praxis dient das Modell der Festlegung transparenter Entgeltparameter in Betrieben. Es wird häufig durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder einzelvertragliche Regelungen konkret ausgestaltet.