In Kürze
Personalplanung bedeutet, dass ein Unternehmen vorausschauend sicherstellt, dass genügend qualifizierte Mitarbeiter zur richtigen Zeit am richtigen Arbeitsplatz eingesetzt werden. Sie ist ein fester Bestandteil der gesamten Unternehmensplanung.
Definition
Personalplanung ist die systematische Vorbereitung aller personalbezogenen Entscheidungen im Unternehmen. Sie richtet sich auf die Zukunft und fragt: Wie viele Mitarbeiter werden gebraucht — und mit welchen Fähigkeiten?
Die Planung umfasst sowohl quantitative Aspekte (Anzahl der Mitarbeiter, Ist- und Sollzahlen) als auch qualitative Aspekte (Ausbildung, Berufserfahrung, Motivation, Führungseigenschaften).
Eine systematische Personalplanung gliedert sich in mehrere Teilbereiche:
- Personalbedarf: Wie viele Mitarbeiter mit welchen Qualifikationen werden benötigt?
- Personalbeschaffung: Woher und wie können neue Mitarbeiter gewonnen werden?
- Personalumstrukturierung: Müssen Mitarbeiter versetzt oder entlassen werden?
- Personalentwicklung: Welche Förderung und Weiterbildung ist erforderlich?
- Personalkosten: Wie entwickeln sich Kosten, und gibt es Einsparmöglichkeiten?
- Personalwirtschaftlichkeit: Wie werden Mitarbeiter am effizientesten eingesetzt?
- Personalinformationen: Welche Daten werden für fundierte Entscheidungen benötigt?
Eine gute Personalplanung vermeidet sowohl zu viel als auch zu wenig Personal, reduziert Überstunden und senkt die Kosten für Neueinstellungen oder Entlassungen. Sie darf nicht isoliert stattfinden, sondern muss mit allen anderen Unternehmensbereichen abgestimmt werden.
Wichtig für Arbeitnehmer: Wo ein Betriebsrat existiert, hat dieser das Recht auf rechtzeitige und umfassende Information über die Personalplanung.
- § 92 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) — Unterrichtungs- und Beratungsrecht des Betriebsrats bei der Personalplanung