In Kürze
Ein Pflegevertrag regelt die häusliche Pflege zwischen Pflegebedürftigem und Pflegedienst. Er ist verpflichtend — egal ob Pflegesachleistung oder Pflegegeld genutzt wird.
Definition
Wer zu Hause gepflegt wird, muss mit dem Pflegedienst einen schriftlichen Pflegevertrag abschließen. Das gilt unabhängig davon, ob die Pflege über Pflegesachleistungen oder Pflegegeld finanziert wird. Die gesetzliche Grundlage ist § 77 SGB XI.
Im Vertrag müssen mindestens Art, Inhalt und Umfang der vereinbarten Leistungen beschrieben sein. Die Vergütung kann entweder nach Leistungskomplexen (feste Pauschalen je Leistung) oder nach dem tatsächlichen Zeitaufwand berechnet werden.
Vor Vertragsabschluss muss der Pflegedienst schriftlich erklären, wie sich beide Vergütungsformen im Vergleich darstellen. Diese Gegenüberstellung ist Entscheidungsgrundlage für den Pflegebedürftigen und muss im Vertrag dokumentiert werden.
Vertragsparteien sind grundsätzlich der Pflegebedürftige (oder sein gesetzlicher Betreuer) und der Pflegedienst. Unterschreibt eine andere Person den Vertrag, können vertragliche Pflichten auch gegen diese Person geltend gemacht werden.
Im Vertrag sollte außerdem geregelt sein, wie hoch die Eigenbeteiligung ist, wenn die Leistungen über das gesetzlich vorgesehene Maß nach dem SGB XI hinausgehen.
Der Pflegevertrag kann vom Pflegebedürftigen jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.