In Kürze
Die Rentenanpassung legt fest, ob und um wie viel die gesetzlichen Renten zum 1. Juli eines Jahres steigen. Grundlage ist der sogenannte aktuelle Rentenwert nach § 65 SGB VI.
Definition
Die Rentenanpassung ist die jährliche Anpassung der gesetzlichen Renten an die wirtschaftliche Entwicklung. Sie wird auch als Dynamisierung bezeichnet. Der entscheidende Faktor innerhalb der Rentenformel ist der aktuelle Rentenwert, der jeweils zum 1. Juli neu festgesetzt wird.
Für die Berechnung des neuen Rentenwerts spielen zwei wesentliche Faktoren eine Rolle:
- Lohnentwicklung: Wie haben sich die Bruttolöhne und -gehälter im Vorjahr im Vergleich zum Jahr davor verändert?
- Nachhaltigkeitsfaktor: Wie verändert sich das Verhältnis zwischen Rentenbeziehern und Beitragszahlern?
Ergibt die Berechnung rechnerisch eine Rentenminderung, greift die Schutzklausel des § 68a SGB VI: Eine tatsächliche Rentenkürzung ist damit ausgeschlossen. Unterbliebene Minderungen können jedoch bei späteren Anpassungen als sogenannter Ausgleichsbedarf berücksichtigt werden. Dieser Nachholfaktor war zwischenzeitlich ausgesetzt und wurde mit dem Rentenanpassungsgesetz 2022 unter Beachtung einer Haltelinie von mindestens 48 Prozent Sicherungsniveau vor Steuern wieder eingeführt (§ 255g SGB VI).
Seit Juli 2024 beträgt der aktuelle Rentenwert 39,32 Euro. Dieser Wert gilt bis zum 30. Juni 2025.
Rentnerinnen und Rentner erhalten jedes Jahr zum 1. Juli eine Rentenanpassungsmitteilung ihres Rentenversicherungsträgers. Darin wird die neue Rentenhöhe mitgeteilt. Wer kranken- und pflegeversicherungspflichtig ist, sieht dort auch die einbehaltenen Beiträge. Der allgemeine Krankenversicherungsbeitrag von 14,6 % sowie ein etwaiger Zusatzbeitrag werden je zur Hälfte vom Rentner und vom Rentenversicherungsträger getragen. Den Pflegeversicherungsbeitrag von 3,40 % (bzw. 4,00 % für kinderlose Rentner) trägt der Rentner allein.