Sicherheitsbeauftragter

In Kürze

Sicherheitsbeauftragter bezeichnet eine innerbetriebliche Unterstützungsfunktion im Arbeitsschutz. Die Rolle dient der Prävention von Unfällen und Gesundheitsgefahren.

Definition

Der Sicherheitsbeauftragter ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Unterstützung des betrieblichen Arbeitsschutzes. Er bezeichnet einen vom Arbeitgeber bestellten Arbeitnehmer mit unterstützender Funktion bei Sicherheit und Gesundheit.

Ein Sicherheitsbeauftragter liegt vor, wenn eine schriftliche Bestellung unter Berücksichtigung von Gefahren und Beschäftigtenzahl erfolgt. Voraussetzung ist eine ausreichende fachliche Nähe zum Arbeitsbereich ohne Übertragung von Weisungs- oder Kontrollbefugnissen.

Rechtsgrundlage ist:

  • § 22 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)

Dieser regelt die Bestellung, Stellung und den Schutz des Sicherheitsbeauftragten.

Ein Sicherheitsbeauftragter begründet keine eigenständige Arbeitgeberfunktion und ersetzt keine Fachkraft für Arbeitssicherheit vollständig.

Abzugrenzen ist die Funktion von sicherheitsbezogenen Tätigkeiten mit Bewachungs- oder Ordnungsaufgaben nach Gewerberecht.

Sicherheitsbeauftragter wirkt ohne Weisungsbefugnis beratend auf sichere Arbeitsabläufe und regelkonformes Verhalten hin.

Die Tätigkeit ist praxisrelevant für Prävention, innerbetriebliche Kommunikation und kontinuierliche Verbesserung des Arbeitsschutzes.