In Kürze
Stille Beteiligung bezeichnet eine Form der Kapitalbeteiligung ohne gesellschaftsrechtliche Mitwirkungsrechte. Sie erfolgt ausschließlich im Innenverhältnis zwischen Unternehmen und Kapitalgeber.
Definition
Stille Beteiligung ist ein gesellschaftsrechtliches Instrument. Sie beschreibt die Beteiligung einer Person am Handelsgewerbe eines Unternehmens durch eine vermögensmäßige Einlage.
Der Kapitalgeber tritt nach außen nicht als Gesellschafter in Erscheinung. Eine stille Beteiligung liegt vor, wenn eine Einlage geleistet und eine Beteiligung am Gewinn vertraglich festgelegt ist.
Eine Beteiligung am Verlust ist nur vorgesehen, soweit sie vertraglich bestimmt und betragsmäßig begrenzt ist.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 230 Handelsgesetzbuch (HGB)
- folgende Vorschriften des HGB
Stille Beteiligung begründet keine organschaftliche Stellung und vermittelt keine Geschäftsführungsbefugnisse.
Abzugrenzen ist die stille Beteiligung von:
- der atypisch stillen Beteiligung, bei der vermögensmäßige Mitunternehmerrechte eingeräumt werden
Im arbeitsrechtlichen Zusammenhang betrifft stille Beteiligung insbesondere Fragen der Kapitalstruktur bei arbeitgebergetragenen Unternehmen.