Tarifvertrag - Geltungsbereich

In Kürze

Der Geltungsbereich eines Tarifvertrags legt fest, ob und für wen er gilt. Man unterscheidet vier Bereiche: räumlich, fachlich/betrieblich, persönlich und zeitlich.

Definition

Ob ein Tarifvertrag auf ein Arbeitsverhältnis angewendet wird, hängt von seinem Geltungsbereich ab. Dieser ist meist zu Beginn und am Ende des Tarifvertrags geregelt.

Räumlicher Geltungsbereich
Er bestimmt, in welcher Region der Tarifvertrag gilt — zum Beispiel bundesweit, in einzelnen Bundesländern oder nur in bestimmten Städten und Kreisen. Bei einem Haustarifvertrag kann festgelegt werden, ob er für alle oder nur einzelne Standorte eines Unternehmens gilt.

Fachlicher bzw. betrieblicher Geltungsbereich
Er legt fest, für welche Betriebe oder Wirtschaftszweige der Tarifvertrag gilt. Ein Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie gilt beispielsweise nur für Betriebe dieser Branche.

Persönlicher Geltungsbereich
Er regelt, welche Arbeitnehmergruppen unter den Tarifvertrag fallen. Manche Tarifverträge gelten für alle Beschäftigten eines Betriebs, andere nur für bestimmte Gruppen wie gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte oder Auszubildende. Auch besondere Regelungen für einzelne Berufsgruppen — etwa für Schichtarbeitende — sind möglich.

Zeitlicher Geltungsbereich
Er bestimmt die Laufzeit des Tarifvertrags: wann er in Kraft tritt, wie lange er gilt und unter welchen Bedingungen er gekündigt werden kann. Üblicherweise wird ein Tarifvertrag für einen festen Zeitraum abgeschlossen, und vor seinem Auslaufen beginnen Verhandlungen über einen neuen Abschluss.