Telearbeit

In Kürze

Telearbeit bedeutet, dass Arbeitnehmer ihre Arbeit nicht im Betrieb, sondern an einem räumlich entfernten Ort mithilfe von Computer und digitaler Kommunikation erledigen. Sie ist eine moderne Form der Beschäftigung, die Unternehmen und Mitarbeitern mehr Flexibilität ermöglicht.

Definition

Unter Telearbeit versteht man eine EDV-gestützte Erwerbstätigkeit, die an einem Arbeitsplatz außerhalb des Unternehmens erbracht wird. Die Verbindung zum Arbeitgeber erfolgt über elektronische Kommunikationsmittel wie E-Mail, Telefon oder Internetzugang.

Typische Tätigkeiten in der Telearbeit sind zum Beispiel Buchhaltung, Schreibarbeiten, Angebotserstellung, Kostenanalysen oder die Erstellung von Präsentationen.

Es gibt vier grundlegende Formen der Telearbeit:

  • Ausschließlich außerhalb des Unternehmens: Der Arbeitnehmer arbeitet nur von zu Hause, ohne eigenen Arbeitsplatz im Betrieb.
  • Teilweise außerhalb des Unternehmens: Der Arbeitnehmer wechselt zwischen Betrieb und Heimarbeitsplatz.
  • Mobile Telearbeit: Arbeit von wechselnden Orten aus, zum Beispiel bei Außendienstmitarbeitern mit Notebook und Mobiltelefon.
  • Telearbeit im Telecenter: Mehrere Telearbeiter arbeiten gemeinsam in einem externen, professionell ausgestatteten Büro.

Telearbeiter können als Angestellte, Heimarbeiter oder freie Mitarbeiter beschäftigt sein. Die rechtliche Grundlage bildet je nach Vereinbarung ein Arbeitsvertrag, ein Dienstvertrag oder ein Werkvertrag nach § 631 Abs. 1 BGB.

Liegt ein reguläres Arbeitsverhältnis vor, gelten alle üblichen Arbeitnehmerrechte: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch und betriebliche Sonderzahlungen. Der Arbeitgeber ist nach § 2 Nachweisgesetz verpflichtet, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich auszuhändigen.

Vor und bei der Einführung von Telearbeit hat der Betriebsrat wichtige Rechte. Dazu gehören Unterrichtungs- und Beratungsrechte sowie echte Mitbestimmungsrechte, etwa in sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG, bei personellen Einzelmaßnahmen nach §§ 99 ff. BetrVG und bei Betriebsänderungen nach §§ 111 ff. BetrVG.

Damit Telearbeit gelingt, sollten Arbeitnehmer über Selbstdisziplin, Organisationstalent, Berufserfahrung, Teamfähigkeit und Technikverständnis verfügen. Auch Vorgesetzte müssen ergebnisorientiert führen und ihren Mitarbeitern Vertrauen entgegenbringen.