Vermögensbildung

In Kürze

Vermögensbildung bezeichnet den Aufbau von Vermögen durch Arbeitnehmer – oft unterstützt durch Zahlungen des Arbeitgebers und staatliche Förderung.

Definition

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten zusätzlich zum Grundgehalt sogenannte vermögenswirksame Leistungen zahlen. Diese Zahlungen gelten als Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung und müssen daher vollständig in die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge einbezogen werden.

Finanziert ein Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen hingegen selbst aus seinem Nettogehalt, zählen diese Beträge nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt.

Der Staat fördert die Vermögensbildung bei bestimmten Sparverträgen durch die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Fünfte Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG).

Im Unterschied zu den vom Arbeitgeber gezahlten vermögenswirksamen Leistungen ist die Arbeitnehmersparzulage steuer- und beitragsfrei – Arbeitnehmer erhalten sie also ohne Abzüge.