In Kürze
Die vorzeitige Wartezeiterfüllung ermöglicht es, Rentenleistungen zu erhalten, bevor die übliche Wartezeit vollständig erfüllt ist. Sie greift in bestimmten Ausnahmesituationen – etwa nach einem Arbeitsunfall oder kurz nach einer Ausbildung.
Definition
Normalerweise müssen Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung eine bestimmte Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllen, bevor sie Rentenleistungen beanspruchen können. Die vorzeitige Wartezeiterfüllung ist eine gesetzliche Ausnahme: Unter bestimmten Bedingungen gilt die Wartezeit als erfüllt, auch wenn die nötigen Beitragsjahre noch nicht vollständig vorliegen.
Geregelt ist dies in § 53 SGB VI. Der Gesetzgeber wollte damit sicherstellen, dass niemand schutzlos dasteht – unabhängig davon, ob er einen risikoreichen Beruf ausübt oder bereits Vorerkrankungen hat. Das unterscheidet die gesetzliche Rentenversicherung bewusst von privaten Versicherungen, die solche Personen oft als „schlechtes Risiko" einstufen.
Eine vorzeitige Wartezeiterfüllung ist nach § 53 Abs. 1 SGB VI möglich, wenn die Erwerbsminderung oder der Tod des Versicherten zurückzuführen ist auf:
- Einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit
- Eine Wehrdienstbeschädigung nach dem Soldatenversorgungsgesetz
- Eine Zivildienstbeschädigung nach dem Zivildienstgesetz
- Gewahrsam im Sinne des § 1 Häftlingshilfegesetzes (HHG)
Bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit gilt zusätzlich: Der Versicherte muss zum Zeitpunkt des Ereignisses rentenversicherungspflichtig gewesen sein oder in den letzten zwei Jahren davor mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge geleistet haben.
Nach § 53 Abs. 2 SGB VI ist die Wartezeit auch dann vorzeitig erfüllt, wenn der Versicherte innerhalb von sechs Jahren nach Ende einer Ausbildung voll erwerbsgemindert wird oder stirbt – und in den zwei Jahren davor mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge geleistet hat. Hier ist kein Unfall erforderlich; auch eine Krankheit als Ursache reicht aus. Der Zwei-Jahres-Zeitraum kann sich um bis zu sieben Jahre verlängern, wenn nach dem 17. Lebensjahr noch eine schulische Ausbildung absolviert wurde.