In Kürze
Wettbewerb bezeichnet das Ringen von Unternehmen um Kunden, Aufträge und Marktanteile. Er soll für bessere Produkte, niedrigere Preise und wirtschaftlichen Fortschritt sorgen.
Definition
In einer Marktwirtschaft ist Wettbewerb das zentrale Steuerungsprinzip der Wirtschaft. Unternehmen konkurrieren miteinander, um Käufer für ihre Waren und Dienstleistungen zu gewinnen. Aus diesem Konkurrenzdruck sollen positive Effekte für Verbraucher, Arbeitnehmer und die gesamte Gesellschaft entstehen.
Die wichtigsten wirtschaftlichen Funktionen des Wettbewerbs sind:
- Steuerungsfunktion: Angebot richtet sich nach dem Bedarf der Verbraucher zu möglichst niedrigen Preisen.
- Innovationsfunktion: Unternehmen entwickeln laufend neue Produkte und Verfahren, um konkurrenzfähig zu bleiben.
- Verteilungsfunktion: Produktionsfaktoren wie Arbeit, Boden und Kapital werden möglichst effizient eingesetzt; Einkommen werden nach dem Prinzip der Leistungsgerechtigkeit verteilt.
- Anpassungsfunktion: Unternehmen reagieren schnell auf veränderte Marktbedingungen.
Darüber hinaus erfüllt Wettbewerb gesellschaftliche Funktionen: Er sichert die Handlungsfreiheit der Marktteilnehmer, gibt Verbrauchern die Wahl zwischen verschiedenen Anbietern und ermöglicht Arbeitnehmern den Wechsel des Arbeitsplatzes. Außerdem verhindert ein funktionierender Wettbewerb die Entstehung einseitiger wirtschaftlicher Machtstellungen.
Die Intensität des Wettbewerbs hängt nicht allein von der Zahl der Anbieter ab. Entscheidend sind laut dem Fünf-Kräfte-Modell auch die Bedrohung durch neue Mitbewerber, die Marktmacht von Lieferanten und Abnehmern sowie die Gefahr durch Ersatzprodukte.
Damit Wettbewerb fair bleibt und negative Auswirkungen begrenzt werden, greifen Staaten mit Wettbewerbspolitik und Wettbewerbsrecht ein. Das Wettbewerbsrecht unterscheidet dabei zwischen dem Schutz vor unlauteren Wettbewerbshandlungen und dem Kartellrecht, das Wettbewerbsbeschränkungen bekämpft.