In Kürze
Zahlungsmittel bezeichnet die zur Begleichung einer Geldschuld verwendete, allgemein akzeptierte Zahlungsform. Es umfasst Bargeld sowie unbare Zahlungsformen mit Erfüllungswirkung.
Definition
Zahlungsmittel ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Einordnung geldwerter Leistungen im Rahmen arbeitsvertraglicher Entgeltverpflichtungen. Es bezeichnet Geldarten oder Geldsurrogate, die zur Tilgung einer bestehenden Geldschuld eingesetzt werden.
Ein Zahlungsmittel liegt vor, wenn der Schuldner eine allgemein anerkannte Zahlungsform verwendet. Die Anerkennung richtet sich nach Gesetz, Verkehrssitte oder vertraglicher Festlegung zwischen den Beteiligten.
Als gesetzliches Zahlungsmittel gilt im Euroraum der Euro gemäß:
- § 14 Bundesbankgesetz (BBankG)
Eine Verpflichtung zur Annahme jeder Zahlungsart unabhängig von Zumutbarkeit besteht rechtlich nicht.
Der Begriff ist vom Zahlungsvorgang abzugrenzen, der den tatsächlichen Forderungsausgleich beschreibt.
In der Praxis ermöglicht die Einordnung die korrekte Abwicklung von Entgeltzahlungen und Abrechnungsprozessen.