Zugangsfaktor

In Kürze

Der Zugangsfaktor ist eine Rechengröße in der gesetzlichen Rentenversicherung. Er legt fest, in welchem Umfang Ihre gesammelten Entgeltpunkte bei der Berechnung Ihrer monatlichen Rente angerechnet werden.

Definition

Bei der Berechnung der Rente werden Ihre Entgeltpunkte mit dem Zugangsfaktor multipliziert. Das Ergebnis sind die sogenannten persönlichen Entgeltpunkte, die dann in die Rentenformel einfließen.

Der Zugangsfaktor hängt davon ab, wann Sie in Rente gehen — also ob Sie zum regulären Zeitpunkt, früher oder später in Rente eintreten. Der Standardwert beträgt 1,0 und gilt, wenn Sie genau zum Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze in Rente gehen.

Früherer Rentenbeginn (Abschläge): Gehen Sie vor der Regelaltersgrenze in Rente, sinkt der Zugangsfaktor für jeden vorgezogenen Monat um 0,003 — das entspricht einer dauerhaften Kürzung von rund 0,3 % pro Monat. Diese Abschläge gelten auch für vorgezogene Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und bestimmte Hinterbliebenenrenten.

Späterer Rentenbeginn (Zuschläge): Arbeiten Sie über die Regelaltersgrenze hinaus und beantragen die Rente erst danach, erhöht sich der Zugangsfaktor für jeden weiteren Monat um 0,005 — das entspricht einem Aufschlag von 0,5 % pro Monat.

Wichtig: Die Abschläge durch einen niedrigeren Zugangsfaktor wirken dauerhaft — also für die gesamte Rentenlaufzeit und auch auf eine spätere Hinterbliebenenrente.

Folgende Altersrenten sind von der schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre (ab Jahrgang 1952) betroffen:

  • §§ 35, 235 SGB VI — Regelaltersrente
  • §§ 36, 236 SGB VI — Altersrente für langjährig Versicherte
  • §§ 37, 236a SGB VI — Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  • §§ 38, 236b SGB VI — Altersrente für besonders langjährig Versicherte
  • §§ 40, 238 SGB VI — Altersrente für langjährig unter Tage Beschäftigte