In Kürze
Das Zurückbehaltungsrecht erlaubt die vorübergehende Verweigerung einer geschuldeten Leistung. Es setzt einen fälligen Gegenanspruch aus demselben Rechtsverhältnis voraus.
Definition
Das Zurückbehaltungsrecht ist ein zivilrechtliches Instrument. Es bezeichnet das Recht eines Schuldners, seine geschuldete Leistung bis zur Erfüllung eines fälligen Gegenanspruchs zu verweigern.
Es wirkt als Einrede und suspendiert die Durchsetzbarkeit des Hauptanspruchs vorübergehend. Voraussetzung ist, dass sich Anspruch und Gegenanspruch aus demselben rechtlichen Verhältnis ergeben.
Voraussetzung ist die Fälligkeit und Durchsetzbarkeit des Gegenanspruchs ohne Ausschluss durch Gesetz oder Vertrag. Im Arbeitsverhältnis kann es sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betreffen.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 273 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 320 BGB bei gegenseitigen Verträgen
Das Zurückbehaltungsrecht begründet keinen Erlass der Leistungspflicht, sondern nur eine zeitweise Leistungsverweigerung.
Abzugrenzen ist es vom Aufrechnungsrecht, das zum Erlöschen von Forderungen führt.
In der Praxis dient das Zurückbehaltungsrecht der Sicherung gegenseitiger Vertragspflichten.