In Kürze
Zinsen können für ein Unternehmen sowohl Einnahmen (Zinserträge) als auch Ausgaben (Zinsaufwand) sein. Im Jahresabschluss werden sie nach festen Regeln ausgewiesen.
Definition
Zinsen entstehen immer dann, wenn Kapital überlassen wird — entweder vom Unternehmen an andere oder von anderen an das Unternehmen. Je nach Richtung sind Zinsen ein Ertrag oder ein Aufwand.
Zinserträge erhält ein Unternehmen, wenn es selbst Kapital verleiht oder Wertpapiere hält, die zum Betriebsvermögen gehören. Zinsaufwand entsteht, wenn das Unternehmen selbst Fremdkapital nutzt — zum Beispiel durch einen Kredit oder ein Darlehen — und dafür Zinsen zahlen muss.
Obwohl Zinserträge den Gewinn erhöhen, zählen sie zum sogenannten Neutralen Ertrag. Das bedeutet: Sie entstehen nicht durch die eigentliche Geschäftstätigkeit des Unternehmens und beeinflussen daher nicht das Betriebsergebnis, sondern das Neutrale Ergebnis.
Im Jahresabschluss müssen Zinsen und ähnliche Erträge nach § 275 HGB bestimmten Posten zugeordnet werden:
- Erträge aus Beteiligungen — z. B. Dividenden aus Anteilen an verbundenen Unternehmen
- Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens — z. B. Zinsen aus langfristigen Darlehen oder Wertpapieren des Anlagevermögens
- Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge — z. B. Zinsen aus Bankguthaben oder kurzfristigen Darlehen sowie Dividenden aus Wertpapieren des Umlaufvermögens