In Kürze
Die Zusatzversorgung ergänzt die gesetzliche Rente durch betriebliche oder private Altersvorsorge. Der Staat fördert sie durch Zulagen und Steuervergünstigungen.
Definition
Unter Zusatzversorgung versteht man alle Formen der Altersvorsorge, die über die gesetzliche Rentenversicherung hinausgehen. Der Gesetzgeber hat dafür staatliche Förderungen geschaffen — etwa die Riester-Zulage oder den Sonderausgabenabzug bei der Steuer.
Grundsätzlich wird zwischen betrieblicher und privater Altersvorsorge unterschieden. Bei der betrieblichen Altersversorgung gibt es mehrere Wege, auf denen sie umgesetzt werden kann. Den Durchführungsweg wählt in der Regel der Arbeitgeber.
Überwiegend arbeitnehmerfinanzierte Wege:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
Überwiegend arbeitgeberfinanzierte Wege:
- Direktzusage / Pensionszusage
- Unterstützungskasse
Nicht alle Formen sind staatlich förderfähig. Arbeitnehmer sollten mit ihrem Arbeitgeber besprechen, dass die gewählte Form die Voraussetzungen für Zulagen, Steuererleichterungen und Vergünstigungen in der Sozialversicherung erfüllt.
Wichtige Träger der betrieblichen Zusatzversorgung sind die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowie 24 Zusatzversorgungskassen des kommunalen und kirchlichen Dienstes. In der Landwirtschaft existieren eigene Zusatzversorgungseinrichtungen, die Renten aus Beiträgen und Bundeszuschüssen finanzieren.
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRStärkungsG) von 2017 wurden die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge ausgeweitet. Tarifvertragsparteien können seitdem stärker mitwirken. Für kleinere und mittlere Betriebe wurde das Haftungsrisiko durch sogenannte reine Beitragszusagen gesenkt. Zusätzlich wurde ein besonderes Fördermodell für Geringverdiener eingeführt.
Seit 2023 bietet der Bund ein Online-Portal mit einer digitalen Rentenübersicht an, über das Bürger ihre Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge gebündelt einsehen können.