Zusammenveranlagung

In Kürze

Die Zusammenveranlagung ist eine Form der Einkommensteuerveranlagung, bei der Ehegatten gemeinsam besteuert werden. Sie führt häufig zu steuerlichen Vorteilen durch das Ehegattensplitting.

Definition

Die Zusammenveranlagung bezeichnet die gemeinsame steuerliche Veranlagung von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern zur Einkommensteuer.

Die Einkünfte beider Partner werden zunächst getrennt ermittelt, anschließend zusammengerechnet und nach dem sogenannten Ehegattensplittingtarif besteuert.

Rechtsgrundlagen sind insbesondere:

  • §§ 26, 26b Einkommensteuergesetz (EStG)

Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung sind:

  • bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft
  • unbeschränkte Einkommensteuerpflicht beider Partner
  • kein dauerndes Getrenntleben

Bei der Zusammenveranlagung wird nur ein gemeinsamer Steuerbescheid erlassen.

Die Ehegatten haften als Gesamtschuldner für die festgesetzte Steuer.

Ziel der Zusammenveranlagung ist eine gleichmäßigere steuerliche Belastung, insbesondere bei unterschiedlich hohen Einkommen der Partner.