In Kürze
Eine Zulage ist eine zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers, die Arbeitnehmer neben ihrem regulären Lohn oder Gehalt erhalten. Sie wird gewährt, um besondere Leistungen, Belastungen oder persönliche Umstände zu berücksichtigen.
Definition
Zulagen — manchmal auch Zuschläge genannt — sind freiwillige oder vertraglich vereinbarte Zusatzleistungen des Arbeitgebers. Sie ergänzen den Grundlohn und können sehr unterschiedliche Gründe haben.
Im Wesentlichen dienen Zulagen dazu, besondere Leistungen zu honorieren, überdurchschnittliche Belastungen auszugleichen oder persönliche bzw. soziale Umstände der Beschäftigten zu berücksichtigen.
Typische Arten von Zulagen sind:
- Allgemeine Zulage — für alle oder bestimmte Gruppen von Beschäftigten
- Erschwerniszulage — bei körperlich belastender Arbeit
- Funktionszulage — für besondere Aufgaben oder Verantwortung
- Gefahrenzulage — bei gefährlicher Tätigkeit
- Leistungszulage — für überdurchschnittliche Arbeitsleistung
- Überstundenzuschlag — für Arbeit über die reguläre Arbeitszeit hinaus
- Schichtzulage — bei Spät- oder Nachtschichten
- Sonn- und Feiertagszuschlag — für Arbeit an Sonn- und Feiertagen
- Sozialzulage — z. B. abhängig von Familienstand oder Kinderzahl
- Stellenbezogene Zulage — bei vorübergehender Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit
Der Anspruch auf eine Zulage kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder dem Gesetz ergeben.
Ist eine Zulage freiwillig und einzelvertraglich vereinbart, sollte sie schriftlich und mit einem Widerrufsvorbehalt gewährt werden. Wurde ein solcher Vorbehalt vereinbart, kann der Arbeitgeber die Zulage streichen — jedoch nicht willkürlich. Fehlt ein Widerrufsvorbehalt und wird die Zulage regelmäßig gezahlt, entsteht durch betriebliche Übung ein Anspruch darauf. In diesem Fall ist eine Streichung nur über eine Änderungskündigung möglich.