Abfindung

In Kürze

Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers, die Arbeitnehmer häufig beim Verlust des Arbeitsplatzes erhalten. Je nach Zweck der Zahlung fällt sie unterschiedlich in der Sozialversicherung und beim Steuerrecht aus.

Definition

Abfindungen können aus verschiedenen Gründen gezahlt werden — zum Beispiel als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes, zur Abgeltung offener Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis oder bei Änderungen der Arbeitsbedingungen während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses. Dieser Zweck entscheidet darüber, ob Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

Beitragsfreiheit: Abfindungen, die ausschließlich den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten durch den Jobverlust ausgleichen, gelten nicht als Arbeitsentgelt und sind daher beitragsfrei in der Sozialversicherung. Gleiches gilt für Abfindungen wegen vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sofern damit keine bereits entstandenen vertraglichen Ansprüche abgegolten werden.

Beitragspflicht: Wird mit der Abfindung hingegen Arbeitsentgelt ersetzt — etwa offene Gehaltsansprüche, Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld — oder besteht das Beschäftigungsverhältnis weiter fort (z. B. bei Wechsel auf einen schlechter bezahlten Arbeitsplatz), ist die Zahlung als Arbeitsentgelt zu werten und sozialversicherungspflichtig. Enthält eine Abfindung beide Anteile, ist nur der Teil beitragspflichtig, der vertragliche Ansprüche abgilt.

Zeitliche Zuordnung: Beitragspflichtige Abfindungen werden für die Beitragsberechnung wie Einmalzahlungen behandelt und dem letzten Lohnabrechnungszeitraum im laufenden Kalenderjahr zugerechnet. Wird die Abfindung zwischen dem 1. Januar und dem 31. März des Folgejahres ausgezahlt, ist die sogenannte Märzklausel zu beachten.

Steuer: Seit dem 1. Januar 2006 sind Abfindungen grundsätzlich in vollem Umfang steuerpflichtig. Sie zählen als außerordentliche Einkünfte nach § 34 EStG. Um die Steuerlast zu senken, kann die sogenannte Fünftelregelung angewendet werden: Die Abfindung wird dabei steuerlich so behandelt, als würde sie gleichmäßig über fünf Jahre verteilt ausgezahlt.