In Kürze
Eine Abmahnung ist die offizielle Rüge des Arbeitgebers für ein vertragswidriges Verhalten eines Arbeitnehmers. Sie warnt davor, dass bei Wiederholung der Arbeitsplatz gefährdet sein kann.
Definition
Mit einer Abmahnung teilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unmissverständlich mit, dass ein bestimmtes Verhalten gegen den Arbeitsvertrag verstößt und in Zukunft nicht mehr geduldet wird. Gleichzeitig droht sie für den Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen an — bis hin zur Kündigung.
Die Abmahnung erfüllt drei Funktionen: Sie dokumentiert das Fehlverhalten, warnt den Arbeitnehmer und gibt ihm die Chance, sein Verhalten zu ändern, und kündigt Konsequenzen für den Fall an, dass das Fehlverhalten sich wiederholt.
Vor einer verhaltensbedingten Kündigung ist eine Abmahnung in der Regel zwingend erforderlich, wenn das Kündigungsschutzgesetz gilt. Ein bereits abgemahnter Verstoß berechtigt den Arbeitgeber nicht mehr zur Kündigung wegen genau dieses Vorfalls.
Form und Inhalt
Eine Abmahnung ist an keine bestimmte Form gebunden — sie kann auch mündlich erteilt werden. Aus Beweisgründen empfiehlt sich jedoch die Schriftform. Wirksam wird sie erst, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich von ihr Kenntnis nehmen konnte.
Eine wirksame Abmahnung enthält:
- Genaue Beschreibung des beanstandeten Verhaltens mit Datum, Uhrzeit und Ort
- Rechtliche Einordnung des Verstoßes (z. B. Verletzung des Arbeitsvertrags oder einer Betriebsvereinbarung)
- Aufforderung, das Verhalten künftig zu ändern
- Androhung, dass der Bestand des Arbeitsverhältnisses bei Wiederholung gefährdet ist
Rücknahme der Abmahnung
Enthält eine Abmahnung unrichtige Behauptungen, kann der Arbeitnehmer verlangen, dass sie zurückgenommen und aus der Personalakte entfernt wird. Sind in einer Abmahnung mehrere Vorwürfe enthalten und trifft auch nur einer davon nicht zu, muss die gesamte Abmahnung aus der Akte entfernt werden. Der Arbeitgeber kann dann eine neue, korrigierte Abmahnung aussprechen.
Anzahl der Abmahnungen
Wie viele Abmahnungen vor einer Kündigung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend sind unter anderem:
- Schwere des Verstoßes — je schwerwiegender, desto weniger Abmahnungen sind nötig
- Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers
- Bisheriges Verhalten im Arbeitsverhältnis
- Vergleichbarkeit der Verstöße untereinander
Abmahnungen können mit der Zeit ihre Wirkung verlieren, etwa wenn sich der Arbeitnehmer nach einer Abmahnung längere Zeit wieder vertragsgemäß verhalten hat.