Allgemeine Geschäftsbedingungen

In Kürze

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen beim Vertragsschluss stellt. Das Gesetz schützt die schwächere Vertragspartei vor unangemessenen oder überraschenden Klauseln.

Definition

AGB umfassen alle vorformulierten Vertragsbedingungen – egal ob sie als gesonderter Anhang beigefügt oder direkt in den Vertrag aufgenommen sind. Auch die Bezeichnung, die Schriftart oder die Form des Vertrags spielen keine Rolle (§ 305 Abs. 1 BGB).

Das AGB-Recht ist in den §§ 305 bis 310 BGB geregelt. Ziel dieser Vorschriften ist es, eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners zu verhindern – besonders dann, wenn der AGB-Verwender wirtschaftlich stärker ist.

Damit AGB überhaupt Vertragsbestandteil werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Der Verwender muss spätestens bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hinweisen, der andere muss die Möglichkeit haben, sie zur Kenntnis zu nehmen, und er muss ihrer Geltung zustimmen.

Wichtige gesetzliche Schutzregeln im Überblick:

  • § 305b BGB – Individuelle Vereinbarungen haben immer Vorrang vor AGB.
  • § 305c Abs. 1 BGB – Überraschende oder ungewöhnliche Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil.
  • § 305c Abs. 2 BGB – Unklare Formulierungen gehen zu Lasten des AGB-Verwenders.
  • §§ 307–309 BGB – Klauseln, die den Vertragspartner unangemessen benachteiligen, sind unwirksam (Inhaltskontrolle und Klauselverbote).
  • § 306 BGB – Ist eine Klausel unwirksam, gilt stattdessen das gesetzliche Recht; nur bei unzumutbarer Härte kann der gesamte Vertrag entfallen.

AGB bieten dem Verwender den Vorteil, Vertragsschlüsse zu vereinfachen und zu beschleunigen. In der Praxis verschieben sie jedoch häufig Risiken und Haftung zugunsten des Verwenders – und damit zu Lasten der anderen Seite.