In Kürze
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsklauseln für standardisierte Vertragsabschlüsse. Sie unterliegen besonderen gesetzlichen Wirksamkeitsanforderungen.
Definition
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind ein zivilrechtlicher Begriff. Sie bezeichnen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Vertragsschluss einseitig stellt.
AGB liegen vor, wenn die Klauseln für eine Vielzahl gleichartiger Verträge vorgesehen sind. Erforderlich ist, dass kein individuelles Aushandeln des Inhalts zwischen den Vertragsparteien stattfindet.
Die rechtliche Beurteilung richtet sich nach den folgenden Rechtsgrundlagen:
- §§ 305 bis 310 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
AGB unterliegen einer Inhaltskontrolle auf Transparenz und unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners. Unwirksame Klauseln werden nicht aufrechterhalten, sondern durch gesetzliche Regelungen ersetzt.
Eine geltungserhaltende Reduktion findet nicht statt. AGB sind von Individualabreden abzugrenzen, die tatsächlich ausgehandelt wurden.
In der Praxis prägen sie Inhalt, Risikoverteilung und Durchsetzbarkeit massenhaft verwendeter Vertragsverhältnisse.