Arbeitnehmer

In Kürze

Ein Arbeitnehmer ist eine Person, die aufgrund eines Arbeitsvertrages unselbstständige, weisungsgebundene Arbeit für einen Arbeitgeber leistet. Im Gegenzug hat er Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.

Definition

Als Arbeitnehmer gilt, wer auf Grundlage eines Arbeits- oder Anstellungsvertrages für einen Arbeitgeber tätig ist. Dabei müssen drei wesentliche Merkmale erfüllt sein:

  • Eingliederung in den Betrieb oder die Organisation des Arbeitgebers
  • Unselbstständigkeit bei der Ausführung der Arbeit
  • Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber

Zum Begriff Arbeitnehmer zählen gewerbliche Mitarbeiter (Arbeiter), Angestellte, leitende Angestellte und Auszubildende. In einem weiteren Sinne können auch Werkstudenten, Schüler und Praktikanten dazugehören. Außerdem wird zwischen unbefristet und befristet Beschäftigten sowie Voll- und Teilzeitkräften unterschieden.

Nicht als Arbeitnehmer gelten unter anderem: Mitglieder der Geschäftsführung, freie Mitarbeiter, Werkunternehmer, Beamte, Richter, Soldaten sowie Selbstständige.

Wichtig: Es gibt keine einheitliche gesetzliche Definition. Je nach Rechtsgebiet unterscheidet sich der Begriff. Relevante Vorschriften finden sich zum Beispiel in:

  • § 5 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) – arbeitsrechtliche Einordnung
  • § 5 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) – betriebsverfassungsrechtliche Einordnung
  • § 7 Sozialgesetzbuch IV (SGB IV) – sozialversicherungsrechtliche Einordnung

So gilt etwa ein Fremd-Geschäftsführer einer GmbH arbeitsrechtlich nicht als Arbeitnehmer, sozialversicherungsrechtlich aber schon.

Pflichten des Arbeitnehmers: Die Hauptpflicht ist die Erbringung der vereinbarten Arbeitsleistung. Dazu kommen Nebenpflichten wie die Treuepflicht, die Verschwiegenheitspflicht, das Wettbewerbsverbot sowie der sorgfältige Umgang mit dem Eigentum des Arbeitgebers.

Rechte des Arbeitnehmers: Das wichtigste Recht ist der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Weitere Rechte umfassen den Anspruch auf sichere Arbeitsmittel sowie das Recht auf ein Arbeitszeugnis nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb.