Arbeitsbescheinigung

Die Arbeitsbescheinigung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Formular, das der Arbeitgeber beim Ende eines Beschäftigungsverhältnisses ausstellen muss. Sie liefert der Bundesagentur für Arbeit alle Daten, die für eine Entscheidung über Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld notwendig sind.

In Kürze

Die Arbeitsbescheinigung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Formular, das der Arbeitgeber beim Ende eines Beschäftigungsverhältnisses ausstellen muss. Sie liefert der Bundesagentur für Arbeit alle Daten, die für eine Entscheidung über Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld notwendig sind.

Definition

Die Arbeitsbescheinigung ist ein standardisiertes Dokument der Bundesagentur für Arbeit zur Erfassung leistungsrelevanter Beschäftigungsdaten. Rechtsgrundlage ist § 312 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), der den Arbeitgeber zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Ausstellung verpflichtet.

Die Pflicht zur Ausstellung entsteht, sobald das Ende eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses feststeht. Die Bescheinigung muss folgende Angaben enthalten:

  • Art der Tätigkeit – welche Arbeit wurde ausgeübt?
  • Beschäftigungszeitraum – Beginn, Ende und eventuelle Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses
  • Grund der Beendigung – zum Beispiel Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Fristablauf
  • Arbeitsentgelt und sonstige Geldleistungen – was wurde gezahlt oder steht noch aus?
  • Beitragsrechtliche Zeiten – Zeiten mit Sozialversicherungspflicht

Für die Arbeitsbescheinigung ist ein offizielles Formblatt der Bundesagentur für Arbeit zu verwenden. Die Übermittlung erfolgt im Regelfall elektronisch auf dem von der Behörde bestimmten Weg. Das einheitliche Format stellt sicher, dass alle notwendigen Angaben vollständig erfasst werden und der Antrag auf Arbeitslosengeld schnell bearbeitet werden kann.

Die Arbeitsbescheinigung begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Arbeitslosengeld – sie ist lediglich Grundlage für die Leistungsentscheidung. Sie ist außerdem vom Arbeitszeugnis zu unterscheiden: Das Zeugnis bewertet die Arbeitsleistung und ist arbeitsbezogen formuliert, während die Arbeitsbescheinigung rein sachliche Daten für die Sozialleistungsprüfung enthält. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können die Leistungsfeststellung verzögern oder beeinflussen.

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