In Kürze
Die Arbeitsbescheinigung ist ein standardisiertes Formular zur leistungsrechtlichen Bewertung beendeter Beschäftigungen. Sie liefert der Bundesagentur für Arbeit verbindliche Daten für Entscheidungen über Arbeitslosengeld.
Definition
Die Arbeitsbescheinigung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit Bezug zum sozialrechtlichen Leistungsrecht. Sie bezeichnet ein Formular der Bundesagentur für Arbeit zur Feststellung leistungsrelevanter Beschäftigungsdaten.
Der Tatbestand liegt vor, wenn das Ende eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses festgelegt ist. Erfasst werden personenbezogene Angaben, Beschäftigungsdauer, Arbeitsentgelt, beitragsrechtliche Zeiten sowie Umstände der Beendigung.
Der Vordruck folgt behördlichen Vorgaben und dient der einheitlichen Datenerhebung für Leistungsentscheidungen.
Rechtsgrundlage für die Arbeitsbescheinigung ist:
- § 312 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)
Danach besteht eine Pflicht des Arbeitgebers zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Übermittlung der Daten. Die Übermittlung erfolgt im Regelfall elektronisch auf dem von der Behörde bestimmten Weg.
Die Arbeitsbescheinigung begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Arbeitslosengeld unmittelbar. Sie ist vom Arbeitszeugnis abzugrenzen, da dieses leistungsneutral bewertet wird und arbeitsbezogen formuliert ist.
Fehlerhafte Angaben können die Leistungsfeststellung beeinflussen und verwaltungsseitige Rückfragen zeitlich verzögert auslösen.
In der Praxis ermöglicht das Dokument eine zeitnahe Entscheidung über Beginn und Höhe von Leistungen.