In Kürze
Arbeitskampfrichtlinien sind interne Regeln von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, die den geordneten Ablauf eines Arbeitskampfs festlegen. Sie bestimmen, wie Streiks vorbereitet, durchgeführt und beendet werden.
Definition
Ein Arbeitskampf wirkt auf den ersten Blick oft chaotisch — tatsächlich läuft er in vielen Fällen nach festen Regeln ab. Diese Regeln nennt man Arbeitskampfrichtlinien. Sie werden von den sogenannten Sozialpartnern (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden) selbst aufgestellt, entweder intern oder gemeinsam.
Arbeitskampfrichtlinien gehören zum Innenrecht der beteiligten Organisationen. Sie können als Satzung oder als Tarifvertrag festgelegt werden. Wurden sie nur intern beschlossen — also nicht zwischen beiden Seiten vereinbart — gelten sie auch nur innerhalb der jeweiligen Organisation.
Ein Verstoß gegen rein intern geltende Richtlinien macht einen Arbeitskampf nicht automatisch rechtswidrig. Er kann aber als Hinweis (Indiz) auf eine mögliche Rechtswidrigkeit gewertet werden.
Grundsätzlich gilt: Der Arbeitskampf ist nach dem Ultima-Ratio-Prinzip das letzte Mittel — er darf erst eingesetzt werden, wenn alle anderen Wege zur Einigung gescheitert sind.
Arbeitskampfrichtlinien regeln unter anderem:
- Scheitern der Verhandlungen — wann und wie das offiziell festgestellt wird
- Urabstimmung — Durchführung und erforderliche Mehrheiten
- Vorbereitung und Einleitung von Streiks oder Gegenmaßnahmen
- Streikleitung — Zuständigkeiten und Kompetenzen
- Organisation von Streikposten
- Umgang mit Medien und Öffentlichkeit
- Notmaßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit
- Verbotene Verhaltensweisen wie Sabotage oder Betriebsblockaden
- Schlichtung und Beendigung des Arbeitskampfs
- Schutz der Teilnehmer vor Benachteiligung (Maßregelungsverbot)
Solche Richtlinien existieren sowohl auf Gewerkschaftsseite als auch bei Arbeitgeberverbänden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat 1974 eigene Arbeitskampfrichtlinien veröffentlicht und den angeschlossenen Einzelgewerkschaften deren Übernahme empfohlen — diese sind jedoch nicht verpflichtend, weshalb viele Gewerkschaften zusätzlich eigene Regelwerke haben.