In Kürze
Ein Streik ist die kollektive, gewerkschaftlich organisierte Arbeitsniederlegung von Arbeitnehmern, um Druck auf die Arbeitgeberseite auszuüben. Das Streikrecht ist in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG) verankert.
Definition
Ein rechtmäßiger Streik ist eine planmäßig und gemeinschaftlich durchgeführte Arbeitsniederlegung mehrerer Arbeitnehmer über einen begrenzten Zeitraum. Ziel ist es, die Arbeitgeberseite unter Druck zu setzen, um ein tariflich regelbares Ziel durchzusetzen.
Damit ein Streik rechtmäßig ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Scheitern der Verhandlungen — die Tarifverhandlungen müssen zuvor gescheitert sein.
- Ende der Friedenspflicht — ein laufender Tarifvertrag schließt einen Streik grundsätzlich aus.
- Streikbeschluss der Gewerkschaft — der Streik muss von einer Gewerkschaft beschlossen und geführt werden.
- Information der Arbeitgeberseite — der Arbeitgeber muss über den Streikbeschluss informiert werden.
- Ultima-Ratio-Prinzip — der Streik darf nur als letztes Mittel eingesetzt werden.
- Kampfparität — das Gleichgewicht zwischen den Konfliktparteien muss gewahrt bleiben.
Sogenannte wilde Streiks — also Arbeitsniederlegungen ohne gewerkschaftliche Führung oder ohne tariflich regelbares Ziel — sind rechtlich unzulässig.
Je nach Intensität gibt es verschiedene Streikformen: vom Warnstreik über den Wellenstreik und den Teil- oder Schwerpunktstreik bis hin zum Flächenstreik und dem selten vorkommenden Voll- oder Generalstreik.
Ein rechtmäßiger Streik suspendiert die gegenseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis: Arbeitnehmer müssen nicht arbeiten, Arbeitgeber müssen keinen Lohn zahlen. Straftaten oder vertragswidriges Verhalten einzelner Streikender werden durch das Streikrecht nicht gedeckt — betroffene Arbeitnehmer können abgemahnt, gekündigt oder auf Schadensersatz verklagt werden.
Wichtig für gekündigte Arbeitnehmer: Wer nach Erhalt einer Kündigung an einem Streik teilnimmt, hat für diesen Zeitraum keinen Vergütungsanspruch — selbst dann nicht, wenn die Kündigung später im Kündigungsschutzprozess für unwirksam erklärt wird.