In Kürze
Arbeitskleidung ist die Kleidung, die Beschäftigte bei der Arbeit tragen — zum Schutz der eigenen Kleidung, aus beruflichen Gründen oder zum Schutz vor Gefahren. Je nach Art der Kleidung gelten unterschiedliche Regeln für Kosten und Pflichten.
Definition
Der Begriff Arbeitskleidung umfasst verschiedene Arten von Kleidung, die im Beruf getragen werden. Es gibt keine allgemeine gesetzliche Vorschrift, welche Kleidung getragen werden muss. Grundsätzlich entscheidet jeder Arbeitnehmer selbst, was er bei der Arbeit anzieht.
Der Arbeitgeber kann jedoch aufgrund seines Direktionsrechts Vorgaben zur Kleidung machen. Gibt es einen Betriebsrat, hat dieser dabei ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.
Arbeitskleidung lässt sich in vier Arten unterteilen:
- Arbeitskleidung im engeren Sinne: Kleidung zum Schutz der Privatkleidung (z. B. Schürze, Overall). Die Kosten trägt der Arbeitnehmer — außer es gibt eine andere Regelung im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag.
- Berufskleidung: Kleidung, die für einen Beruf typisch oder zweckmäßig ist (z. B. Anzug im Bankbereich). Auch hier trägt der Arbeitnehmer die Kosten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Dienstkleidung: Kleidung, die der Arbeitgeber zur Kennzeichnung vorschreibt (z. B. Uniform). Die Pflicht zum Tragen kann sich aus Tarifverträgen, Unfallverhütungsvorschriften oder Betriebsvereinbarungen ergeben. Wer die Kosten trägt, richtet sich nach der jeweiligen Regelung — fehlt eine solche, entscheidet der Einzelfall nach den Grundsätzen von Treu und Glauben.
- Schutzkleidung: Kleidung zum Schutz vor Gesundheitsgefahren oder Unfällen (z. B. Helm, Sicherheitsschuhe, Schutzbrille). Hier ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Kleidung zu stellen und die Kosten für Reinigung und Wartung zu übernehmen.
Wichtig: Muss ein Arbeitnehmer auf Anweisung des Arbeitgebers eine bestimmte Kleidung tragen und sich dafür im Betrieb umziehen, gilt das An- und Ausziehen als vergütungspflichtige Arbeitszeit — einschließlich der Wege zur Umkleidestelle.