Arbeitsmedizin

In Kürze

Arbeitsmedizin ist der medizinische Fachbereich, der sich mit den gesundheitlichen Auswirkungen von Arbeit und Arbeitsbedingungen auf Beschäftigte befasst. Sie soll Krankheiten vorbeugen und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz schützen.

Definition

Die Arbeitsmedizin untersucht, welche Einflüsse aus der Arbeit, den Arbeitsmethoden und den Arbeitsbedingungen die Gesundheit von Arbeitnehmern beeinträchtigen können. Zu ihren Teildisziplinen gehören unter anderem die Arbeitsphysiologie, die Arbeitstoxikologie, die Arbeitshygiene und die Arbeitspsychologie.

Ziele der Arbeitsmedizin sind:

  • Förderung des körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens der Beschäftigten
  • Schutz vor Überforderung jeglicher Art
  • Schutz vor gesundheitsschädigenden Stoffen
  • Erhalt einer ausgeglichenen Balance aller Körperfunktionen

Arbeitnehmer haben das Recht, auf eigenen Wunsch eine arbeitsmedizinische Untersuchung zu verlangen — der Arbeitgeber muss dies ermöglichen. Dieses Recht gilt jedoch nur, wenn bei der Arbeit tatsächlich Gesundheitsgefahren bestehen. Die rechtliche Grundlage dafür bilden § 11 ArbSchG und § 5a ArbMedVV.

Bei bestimmten gefährlichen Tätigkeiten geht die Pflicht noch weiter: Der Arbeitgeber muss dann aktiv tätig werden. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) unterscheidet dabei drei Arten von Untersuchungen:

  • Pflichtvorsorge (§ 4 ArbMedVV): Der Arbeitgeber muss diese regelmäßig veranlassen — sie ist verpflichtend.
  • Angebotsuntersuchung (§ 5 ArbMedVV): Der Arbeitgeber muss sie anbieten; der Arbeitnehmer kann sie annehmen oder ablehnen.
  • Wunschuntersuchung (§ 5a ArbMedVV): Der Arbeitnehmer kann sie auf eigene Initiative verlangen.

Arbeitsmedizinische Untersuchungen werden von Betriebsärzten durchgeführt, die eine besondere arbeitsmedizinische Fachkunde besitzen müssen (§ 4 ASiG). Betriebe ohne eigenen Betriebsarzt können auf externe Fachärzte mit arbeitsmedizinischer Spezialisierung zurückgreifen.