Arbeitsmittel

In Kürze

Arbeitsmittel sind vom Arbeitgeber bereitgestellte Gegenstände zur Durchführung der geschuldeten Arbeitsleistung. Sie betreffen Nutzung, Besitzzuordnung und Rückgabepflichten im bestehenden Arbeitsverhältnis.

Definition

Arbeitsmittel ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur sachlichen Ausstattung der Arbeitsleistung im bestehenden Arbeitsverhältnis. Sie sind im arbeitgeberseitig organisierten betrieblichen Kontext relevant.

Arbeitsmittel bezeichnet alle dem Arbeitnehmer überlassenen Gegenstände, die objektiv zur Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten erforderlich sind. Dies gilt im Rahmen abhängiger Beschäftigung.

Das Vorliegen von Arbeitsmitteln setzt voraus, dass Nutzung, Zweckbindung und Zuordnung zur Tätigkeit betrieblich festgelegt sind. Sie müssen dauerhaft nutzbar sein.

Besitzrechtlich verbleibt die tatsächliche Sachherrschaft beim Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer ist Besitzdiener nach § 855 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kraft Gesetzes.

Arbeitsmittel begründen keinen eigenständigen Vergütungs- oder Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber ohne gesonderte vertragliche Anspruchsgrundlage.

Abzugrenzen sind Arbeitsmittel von:

  • Betriebsmitteln, die ausschließlich der unternehmerischen Organisation ohne individuelle Nutzung dienen.

In der Praxis bestimmen deren Einsatz, Rückgabepflichten und Haftungsmaßstäbe während und nach dem Arbeitsverhältnis die tägliche Personalpraxis.