Arbeitsrecht

In Kürze

Arbeitsrecht ordnet die rechtlichen Rahmenbedingungen abhängiger Beschäftigung. Es strukturiert Rechte und Pflichten innerhalb unselbstständiger Arbeitsverhältnisse.

Definition

Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet zur Regelung abhängiger, persönlich gebundener Arbeitsleistungen. Es umfasst die Gesamtheit verbindlicher Normen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Voraussetzung ist ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis mit persönlicher Abhängigkeit und organisatorischer Eingliederung des Arbeitnehmers. Die Abhängigkeit zeigt sich durch Weisungsgebundenheit hinsichtlich Zeit, Ort, Inhalt und Durchführung.

Erfasst sind individualrechtliche und kollektivrechtliche Regelungen innerhalb derselben Rechtsmaterie des Arbeitsverhältnisses. Die Normen wirken zwingend, soweit Mindeststandards für Arbeitsbedingungen gesetzlich festgelegt sind.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Weitere Rechtsquellen sind Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und einzelvertragliche Regelungen im Ranggefüge der Normenordnung.

Eine einheitliche Kodifikation besteht nicht, und das Rechtsgebiet ist auf zahlreiche Einzelgesetze verteilt.

Abzugrenzen ist das Arbeitsrecht vom Sozialrecht, welches staatlich Versicherungs- und Leistungsbeziehungen organisiert.

In der Praxis steuert Arbeitsrecht die Ausgestaltung von Verträgen, Mitbestimmung und gerichtlicher Durchsetzung.