In Kürze
Arbeitswissenschaft analysiert und gestaltet Arbeitsprozesse unter Berücksichtigung menschlicher Leistungsfähigkeit. Sie verbindet interdisziplinäre Erkenntnisse zur menschengerechten Ausrichtung betrieblicher Arbeit.
Definition
Arbeitswissenschaft ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der sich auf die menschengerechte Gestaltung betrieblicher Arbeit bezieht. Sie bezeichnet die systematische Analyse und Gestaltung technischer, organisatorischer und sozialer Bedingungen von Arbeitsprozessen.
Arbeitswissenschaft liegt vor, wenn Arbeitsaufgaben, Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebungen anhand gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse untersucht werden. Untersucht werden körperliche, psychische und organisatorische Belastungen sowie deren Auswirkungen auf Leistungsfähigkeit und Gesundheit.
Maßgeblich sind anerkannte Methoden, Normen und empirische Befunde mit betrieblichem Gestaltungsbezug. Arbeitswissenschaft umfasst interdisziplinäre Erkenntnisse und Verfahren, soweit sie Mensch, Technik und Organisation funktionsgerecht aufeinander beziehen.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- §§ 90, 91 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung einzelner Methoden oder Standards besteht nicht generell.
Abzugrenzen ist der Begriff von der konkreten Ergonomieanwendung im Betrieb, sowohl methodisch als auch rechtlich.
In der Praxis dient Arbeitswissenschaft als fachlicher Maßstab bei Mitbestimmung und Arbeitsplatzgestaltung.