Auflösungsantrag

In Kürze

Der Auflösungsantrag im Kündigungsschutzverfahren ermöglicht die gerichtliche Beendigung eines fortbestehenden Arbeitsverhältnisses. Er tritt an die Stelle der Weiterbeschäftigung nach unwirksamer Kündigung.

Definition

Der Auflösungsantrag ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses trotz unwirksamer Kündigung. Er beschreibt den Antrag einer Prozesspartei auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil gegen Zahlung einer Abfindung.

Der Antrag liegt vor, wenn die Kündigung sozial ungerechtfertigt festgestellt ist und zusätzliche Auflösungsgründe bestehen. Auf Arbeitnehmerseite muss die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses objektiv unzumutbar erscheinen.

Auf Arbeitgeberseite ist erforderlich, dass eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit nicht mehr erwartet werden kann.

Rechtsgrundlagen sind insbesondere:

  • § 9 Absatz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
  • § 10 KSchG zur Abfindungsbemessung

Der Auflösungsantrag begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Abfindungshöhe. Abzugrenzen ist er von einem einvernehmlichen Abfindungsvergleich, der ohne gerichtliche Auflösung zustande kommt.

In der Praxis ermöglicht der Auflösungsantrag die Beendigung rechtlich fortbestehender Arbeitsverhältnisse in stark konfliktbelasteten Verfahren.