In Kürze
Der Arbeitskampf beschreibt kollektive Maßnahmen von Tarifparteien zur Durchsetzung tariflicher Regelungsziele. Er betrifft strukturierte Konflikte zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite im Rahmen der Tarifautonomie.
Definition
Der Arbeitskampf ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für kollektive Maßnahmen zur planmäßigen Störung betrieblicher Abläufe. Ziel ist die Durchsetzung tariflich regelbarer Forderungen durch wirtschaftlichen Druck.
Ein Arbeitskampf liegt vor, wenn koordinierte Kampfmaßnahmen nach außen erkennbar und auf Verhandlungsziele ausgerichtet sind. Die Maßnahmen müssen einem Tarifkonflikt zugeordnet und einer tariffähigen Koalition zurechenbar sein.
Rechtliche Grundlage ist die Koalitionsfreiheit nach Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz (GG).
Voraussetzung für einen Arbeitskampf ist das Fehlen eines wirksamen Tarifvertrags mit entgegenstehender Friedenspflicht. Er begründet keinen individuellen Anspruch auf Durchführung oder Teilnahme.
Abzugrenzen ist der Arbeitskampf von:
- einseitigen innerbetrieblichen Konflikten ohne kollektiven Tarifbezug
In der Praxis strukturiert der Arbeitskampf Verhandlungsprozesse zwischen Tarifvertragsparteien unter konfliktorientierten Bedingungen.