In Kürze
Allgemeine Arbeitsbedingungen sind vorformulierte Vertragsregelungen im Arbeitsverhältnis. Sie unterliegen einer besonderen gesetzlichen Inhaltskontrolle.
Definition
Allgemeine Arbeitsbedingungen sind ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnen vorformulierte Vertragsklauseln, die der Arbeitgeber für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen verwendet.
Diese Bedingungen sind dadurch gekennzeichnet, dass ihr Inhalt einseitig festgelegt und nicht individuell ausgehandelt ist. Sie liegen vor, wenn sie bei Vertragsschluss gestellt und dem Arbeitnehmer zur Übernahme vorgegeben sind.
Maßgeblich ist, dass die Klauseln typisierend auf mehrere Verträge Anwendung finden sollen. Die rechtliche Beurteilung erfolgt nach den folgenden Bestimmungen:
- §§ 305 bis 310 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Allgemeine Arbeitsbedingungen sind unwirksam, soweit sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen oder nicht klar formuliert sind.
Eine ergänzende Vertragsauslegung findet bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln nicht statt.
Abzugrenzen sind allgemeine Arbeitsbedingungen von:
- individuell ausgehandelten Vertragsabreden
Diese sind der AGB-Kontrolle entzogen.
In der Praxis prägen allgemeine Arbeitsbedingungen Inhalt, Reichweite und Durchsetzbarkeit arbeitsvertraglicher Rechte und Pflichten.