In Kürze
Ein Arbeitsverhältnis kann auf verschiedene Arten enden – durch Kündigung, Vertrag, Gerichtsentscheidung, Zeitablauf oder Tod. Nach der Beendigung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf seine Arbeitspapiere.
Definition
Es gibt mehrere Wege, wie ein Arbeitsverhältnis beendet werden kann. Die häufigsten sind:
- Aufhebungsvertrag: Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich gemeinsam auf eine Beendigung.
- Abwicklungsvertrag: Setzt eine bereits ausgesprochene ordentliche Kündigung voraus und regelt nur noch deren Folgen.
- Kündigung: Kann ordentlich (mit Frist) oder außerordentlich (fristlos) durch den Arbeitgeber ausgesprochen werden.
- Auflösung durch das Arbeitsgericht: Kommt in Betracht, wenn eine Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz unzulässig war und eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar ist.
- Zeitablauf: Bei befristeten Arbeitsverträgen endet das Verhältnis automatisch mit dem vereinbarten Datum.
- Tod des Arbeitnehmers: Das Arbeitsverhältnis endet sofort; verbleibende Ansprüche und Arbeitspapiere gehen an die Erben.
- Renteneintritt: Das Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch mit Erreichen des Rentenalters – dafür braucht es eine tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelung.
Nach der Beendigung muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer alle Arbeitspapiere aushändigen. Dazu gehören unter anderem die Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III, das Arbeitszeugnis nach § 109 GewO, die letzte Lohnabrechnung, der Sozialversicherungsausweis sowie eine Urlaubsbescheinigung.
Wichtig: Der Arbeitgeber darf die Arbeitspapiere nicht zurückhalten, auch wenn der Arbeitnehmer noch Betriebsgegenstände wie Schlüssel oder Werkzeug zurückgeben muss. Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer die Papiere selbst abholen (sogenannte Holschuld). Ist der Arbeitgeber mit der Herausgabe im Verzug, muss er sie auf eigene Kosten zustellen.
Können nicht alle Papiere sofort ausgehändigt werden – etwa weil die Abrechnung noch aussteht –, ist eine Zwischenbescheinigung auszustellen. Noch offene Urlaubsansprüche, die nicht mehr genommen werden können, sind finanziell abzugelten.