Belastungserprobung und Arbeitstherapie

In Kürze

Belastungserprobung und Arbeitstherapie sind medizinische Rehabilitationsleistungen, die dabei helfen, die Erwerbsfähigkeit nach einer Erkrankung möglichst vollständig wiederherzustellen und die Rückkehr an den Arbeitsplatz vorzubereiten.

Definition

Wenn sich ein Arbeitnehmer auf dem Weg der Genesung befindet, können Belastungserprobung und Arbeitstherapie eingesetzt werden. Ziel ist es, die körperliche und berufliche Leistungsfähigkeit schrittweise wieder aufzubauen und an die Anforderungen des Arbeitsplatzes anzupassen.

Geregelt sind diese Leistungen in § 42 SGB V. Sie können sowohl im Rahmen einer stationären Rehabilitation als auch ambulant erbracht werden — zum Beispiel durch die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes in einem Rehabilitationszentrum.

Wer zahlt? Bei stationärer Rehabilitation sind die Kosten in der Fallpauschale (DRG) enthalten und werden vom zuständigen Kostenträger übernommen. Bei ambulanten Maßnahmen sind häufig andere Sozialversicherungsträger vorrangig zuständig — etwa der Rentenversicherungsträger. Die Krankenkasse prüft in solchen Fällen, an welchen Träger der Antrag zu richten ist.

Abgrenzung zur Beschäftigungstherapie: Belastungserprobung und Arbeitstherapie sind nicht dasselbe wie Beschäftigungstherapie. Die Beschäftigungstherapie ist ein aktivierendes Behandlungsverfahren, das mit speziell angepassten Materialien arbeitet, um verlorene oder eingeschränkte Körperfunktionen wiederherzustellen. Sie zählt zu den Heilmitteln nach § 32 SGB V und ist damit eine eigenständige Leistungsart.