Berufskrankheit

In Kürze

Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die durch die berufliche Tätigkeit verursacht wird und gesetzlich anerkannt ist. Sie wird ähnlich wie ein Arbeitsunfall entschädigt.

Definition

Berufskrankheiten sind Krankheiten, die Versicherte infolge ihrer beruflichen Tätigkeit erleiden. Die rechtliche Grundlage bildet § 9 SGB VII (Siebtes Sozialgesetzbuch). Welche Krankheiten offiziell als Berufskrankheit gelten, legt die Bundesregierung per Rechtsverordnung fest.

Die anerkannten Berufskrankheiten sind in der Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgelistet. Dort sind Krankheiten erfasst, die durch besondere berufliche Einwirkungen entstehen und bei denen bestimmte Berufsgruppen deutlich stärker gefährdet sind als die allgemeine Bevölkerung.

Typische Ursachen für Berufskrankheiten sind:

  • Chemikalien – z. B. Kontakt mit gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz
  • Physikalische Einwirkungen – z. B. Druck, Vibrationen oder das Tragen schwerer Lasten
  • Lärm oder Staub – z. B. in bestimmten Handwerks- oder Industrieberufen

Die Liste der anerkannten Berufskrankheiten wird regelmäßig aktualisiert. Neue Erkrankungen können auf Empfehlung eines ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch den Bundesrat in die Verordnung aufgenommen werden — so wird der aktuelle Stand der medizinischen Wissenschaft berücksichtigt.