Betriebsverfassung

In Kürze

Die Betriebsverfassung ordnet die Zusammenarbeit von Arbeitgeber und betrieblicher Arbeitnehmervertretung. Sie bestimmt Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte im Betrieb verbindlich.

Definition

Betriebsverfassung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie beschreibt die rechtliche Ordnung der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und gewählter betrieblicher Interessenvertretung im Betrieb.

Die Betriebsverfassung liegt vor, wenn gesetzlich zugewiesene Beteiligungsrechte und Pflichten strukturell festgelegt und funktionsbezogen ausgestaltet sind.

Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Die Betriebsverfassung regelt Zuständigkeiten, Verfahren und Grenzen der Mitwirkung in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Eine unmittelbare Begründung individualrechtlicher Ansprüche der Arbeitnehmer erfolgt durch die Betriebsverfassung nicht.

Abzugrenzen ist die Betriebsverfassung von:

  • der Personalvertretung, da diese im öffentlichen Dienst auf anderen gesetzlichen Grundlagen beruht

In der Praxis bildet die Betriebsverfassung den institutionellen Rahmen für betriebliche Mitbestimmung und Konfliktlösung.