Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit

In Kürze

Hat ein Betrieb einen Betriebsrat, kann Kurzarbeit nur durch eine Betriebsvereinbarung eingeführt werden. Darin legen Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam fest, wer betroffen ist, wie lange Kurzarbeit gilt und welche Tage ausfallen.

Definition

Eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Unternehmensleitung und dem Betriebsrat. Sie ist notwendig, weil der Betriebsrat bei der Einführung von Kurzarbeit ein gesetzliches Mitbestimmungsrecht hat.

Die Vereinbarung regelt typischerweise folgende Punkte:

  • Betroffene Abteilungen und Mitarbeiter — oft mit namentlicher Liste der nicht betroffenen Personen
  • Zeitraum — Beginn und voraussichtliches Ende der Kurzarbeit
  • Ausfalltage — zum Beispiel jeden Montag und Freitag
  • Ausweitung der Kurzarbeit — nur mit Zustimmung des Betriebsrats möglich
  • Verringerung der Kurzarbeit — eine einfache Information an Betriebsrat und Arbeitnehmer genügt

Kurzarbeit ist für alle Beteiligten ein Kompromiss. Sie bietet aber gegenüber Entlassungen klare Vorteile:

  • Arbeitnehmer behalten ihren Arbeitsplatz
  • Die negativen Folgen von Arbeitslosigkeit bleiben aus
  • Der Lohnausfall ist durch das Kurzarbeitergeld meist akzeptabel
  • Der Betrieb sichert sich seine eingearbeitete Belegschaft und kann bei steigender Auftragslage schnell wieder hochfahren