Beitragspflichtige Einnahmen - Arbeitseinkommen

In Kürze

Arbeitseinkommen ist der Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit und gilt als beitragspflichtige Einnahme in der Sozialversicherung. Es spielt vor allem bei freiwillig versicherten Selbstständigen und bei Beschäftigten mit einer selbstständigen Nebentätigkeit eine Rolle.

Definition

Laut § 15 SGB IV ist Arbeitseinkommen der Gewinn, der nach den steuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften berechnet wird. Maßgeblich ist also das, was das Einkommensteuerrecht als Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit ausweist.

Dabei spielt es keine Rolle, um welche Art von selbstständiger Tätigkeit es sich handelt. Zum Arbeitseinkommen zählen drei Einkunftsarten:

  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (z. B. Freiberufler wie Ärzte oder Anwälte)
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Gewerbetrieb

Besonders relevant ist das Arbeitseinkommen für freiwillig krankenversicherte Selbstständige sowie für Arbeitnehmer, die neben ihrem Hauptjob selbstständig tätig sind und gleichzeitig eine gesetzliche Rente oder Versorgungsbezüge erhalten. In diesen Fällen fließt das Arbeitseinkommen in die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge ein.